Mediationssupervision

Mediationssupervision
... Für eine Weitung des Blicks auf die eigene Arbeit


Wer den Titel „zertifizierte*r Mediator*in“ gemäß Mediationsgesetz führen und/ oder sich durch einen der Mediationsverbände anerkennen lassen will (z. B. Lizenzierung als „Mediator*in BM®“ im Bundesverband Mediation), braucht neben einer entsprechenden Ausbildung auch supervidierte Mediationsfälle.
Dabei sprechen Gesetz und Verbände von „Einzelsupervision“; das bedeutet, die Supervision findet in einem 1:1–Setting zwischen Mediator*in und Supervisor*in statt.

Supervision ist ein Format für Reflektion, Beratung und Weiterbildung, bei dem die berufliche Situation - hier: der Mediationsfall - und damit zusammenhängende aktuelle Anliegen des Mediators/ der Mediatorin im Vordergrund stehen. Der gemeinsame Blick darauf soll stärken, ermutigen und mittels Perspektivenerweiterung gern auch fordern und weiterführen. Er kann grundsätzlich vor, während oder nach einer Mediation erfolgen; für den Zweck der Zertifizierung oder Lizensierung zählt allerdings nur die Durchführung im Anschluss an die Mediation.

Ich biete Einzelsupervision zum Zweck der Zertifizierung nach §§ 2, 4 ZMediatAusbV und der Lizenzierung als Mediator*in BM® nach den  Standards und Ausbildungsrichtlinien des BM an. 

Kollegiale Begleitung erlebe ich schon seit Jahren im Rahmen von Intervision immer wieder als extrem bereichernd. Ich freue mich, sie zukünftig auch als Supervisorin anbieten zu können.


Share by: